Der Weg zur Lizenz
1. Schritt: Antrag auf Grabungsgenehmigung
Sie stellen für die von Ihnen gewünschten Flächen/Gebiete einen formlosen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung nach § 13 Denkmalschutzgesetz NRW bei der Oberen Denkmalbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Suchgebiet liegt:
- Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier.
- Die Adressen der Oberen Denkmalbehörden finden Sie hier.
- Relevante Auszüge aus dem Denkmalschutzgesetz und anderen geltenden Gesetzen gibt es hier.
Bei Erstanträgen fügen Sie dem Antrag Karten im Maßstab von etwa 1:5000 bei, in denen Sie parzellenscharf Ihre gewünschten Flächen farbig markieren:
- Ein entsprechendes Kartenbeispiel finden Sie hier.
Sie können beliebig viele Flächen beantragen, doch müssen diese im ersten Sucherjahr innerhalb einer Gemeinde liegen:
2. Schritt: Die Genehmigung
Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde (hierfür findet zwischen der Oberen Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen die sogenannte Benehmensherstellung statt), erteilt Ihnen die Obere Denkmalbehörde Ihre Genehmigung und erhebt dafür eine Gebühr von z. Zt. 75 €. Die Genehmigung müssen Sie beim Sondengehen zu Ihrer Legitimation stets mit sich führen.
3. Schritt: Verlängerungsantrag
Läuft Ihre Genehmigung aus und möchten Sie das Hobby weiter ausüben, müssen Sie rechtzeitig bei der Oberen Denkmalbehörde einen Verlängerungsantrag stellen. Diesem fügen Sie einen Jahresbericht über Ihre Tätigkeiten mit der Metallsonde bei:
- Ein entsprechendes Berichtsformular finden Sie hier.
4. Schritt: Die Fundmeldung
Ihre Funde legen Sie etwa halbjährlich im Original bei der für Sie zuständigen Außenstelle der LWL-Archäologie für Westfalen vor. Ihren Funden legen Sie pro Fundkomplex eine Fundmeldung bei:
- Ein entsprechendes Fundmelde-Formular finden Sie hier.