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www.lwl-archaeologie.de | Der Weg zur Lizenz - Archäologie für Westfalen - 17.04.2021 URL: https://www.lwl-archaeologie.de/de/archaeologische-denkmalpflege/sondengaenger/der-weg-zur-lizenz/
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit rund 17.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region Westfalen-Lippe. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 18 Museen und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

Mehr über die Arbeit und Aufgaben des LWL erfahren Sie hier:

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LWL. Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe.

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Sonde mit Spaten

Der Weg zur Lizenz

1. Schritt: Antrag auf Grabungsgenehmigung

Sie stellen für die von Ihnen gewünschten Flächen/Gebiete einen formlosen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung nach § 13 Denkmalschutzgesetz NRW bei der Oberen Denkmalbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Suchgebiet liegt:

  • Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier.
  • Die Adressen der Oberen Denkmalbehörden finden Sie hier.
  • Relevante Auszüge aus dem Denkmalschutzgesetz und anderen geltenden Gesetzen gibt es hier.


Bei Erstanträgen fügen Sie dem Antrag Karten im Maßstab von etwa 1:5000 bei, in denen Sie parzellenscharf Ihre gewünschten Flächen farbig markieren:

  • Ein entsprechendes Kartenbeispiel finden Sie hier.


Sie können beliebig viele Flächen beantragen, doch müssen diese im ersten Sucherjahr innerhalb einer Gemeinde liegen:

  • Geeignetes Kartenmaterial finden Sie hier.
  • Hier gibt es eine Kartierungsanleitung

2. Schritt: Die Genehmigung

Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde (hierfür findet zwischen der Oberen Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen die sogenannte Benehmensherstellung statt), erteilt Ihnen die Obere Denkmalbehörde Ihre Genehmigung und erhebt dafür eine Gebühr von z. Zt. 75 €. Die Genehmigung müssen Sie beim Sondengehen zu Ihrer Legitimation stets mit sich führen.


3. Schritt: Verlängerungsantrag

Läuft Ihre Genehmigung aus und möchten Sie das Hobby weiter ausüben, müssen Sie rechtzeitig bei der Oberen Denkmalbehörde einen Verlängerungsantrag stellen. Diesem fügen Sie einen Jahresbericht über Ihre Tätigkeiten mit der Metallsonde bei:

  • Ein entsprechendes Berichtsformular finden Sie hier.

4. Schritt: Die Fundmeldung

Ihre Funde legen Sie etwa halbjährlich im Original bei der für Sie zuständigen Außenstelle der LWL-Archäologie für Westfalen vor. Ihren Funden legen Sie pro Fundkomplex eine Fundmeldung bei:

  • Ein entsprechendes Fundmelde-Formular finden Sie hier.

An alle Finder:

Archäologische Funde und Fundstellen sind wichtige, für frühe Zeiten sogar die einzigen Zeugen unserer Vergangenheit. Bitte melden Sie daher jede Fundstelle und jeden Fund bei uns und/oder der zuständigen Denkmalbehörde in ihrer Gemeinde!

Offener Brief an die Sondengänger

In einem offenen Brief erläutert der Direktor der LWL-Archäologie für Westfalen, Prof. Dr. Michael Rind, was das neue Denkmalschutzgesetz und die Einführung eines Schatzregals für die Sondengänger und ehrenamtlich Engagierte bedeuten.

Die Broschüre "Die Lizenz zum Suchen". Foto: LWL +

Zur Broschüre: "Die Lizenz zum Suchen"

+

Zur Broschüre: "Sondengänger und Archäologie"

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