Service
Nützliche Handreichungen für die Praxis
Die LWL-Archäologie für Westfalen ist als fachliche Aufsichtsbehörde in alle Planungen und Maßnahmen eingebunden, die ein Bodendenkmal in seiner Existenz gefährden. Dazu gehören insbesondere Bauprojekte, aber auch landwirtschaftliche Nutzung und Flächenveränderungen durch natürliche Einflüsse wie Erosion. Die Archäologen sind ebenso durch das Gesetz beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Bodendenkmäler vor illegalen Eingriffen geschützt werden.
Die nachfolgenden Ausführungen sind deshalb wichtige Ratgeber für alle Eigentümer, Fachbehörden oder auch archäologisch Interessierte und Finder.