Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Jetzt handeln! Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW stoppen

Unlängst erreichte uns die Meldung, dass die Landesbauordnung geändert werden soll. Diese Änderung hat negative Folgen für das Denkmalschutzgesetz NRW, insbesondere für den Bereich der Bodendenkmalpflege. Das Gesetz soll zukünftig Verfahren beschleunigen, was wir als LWL-Archäologie prinzipiell begrüßen. Wir sehen uns selbst als Dienstleister und versuchen, Maßnahmen nicht zu verhindern, sondern unter Abwägung der denkmalpflegerischen Belange bestmöglich für alle Seiten umzusetzen.

Da die bevorstehenden Änderungen kaum Widerhall in der Presse finden, haben wir uns dazu entschlossen, Sie als Fachkolleg:innen oder Archäologie-Interessierte zu kontaktieren, zu informieren und um Ihre Hilfe zu bitten.

Nur mit Ihrer Stimme können wir die Gesetzesänderung aufhalten.

Die größten Bedenken bestehen in Hinblick auf die Änderung der Benehmensherstellung gem. § 24 (4) in eine Anhörung. Das würde folgendes bedeuten: Die Unteren Denkmalbehörden wären verpflichtet, einen validen Entscheidungsvorschlag zu erarbeiten, zu dem wir als zuständiges Fachamt angehört werden müssen.

Problem: Den Unteren Denkmalbehörden fehlt dazu die Datengrundlage. Die letzte Novelle übertrug die Denkmallistenführung für die Bodendenkmäler den Fachämtern, also der LWL-Archäolgie für Westfalen und der LVR-Bodendenkmalpflege im Rheinland. Diese sind verpflichtet, die Denkmalliste digital zu führen. Dies betrifft allerdings nur die eingetragenen Bodendenkmäler, von denen es in Westfalen z. Z. 4770 Stück gibt. Demgegenüber stehen allerdings 57 822 sogenannte vermutete Bodendenkmäler, die gem. § 5 (2) DSchG NRW denselben Schutz genießen wie eingetragene Bodendenkmäler, aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend qualifiziert sind, um sie in die Denkmalliste einzutragen (s. Anhang). Diese Bodendenkmäler sind den Unteren Denkmalbehörden nicht oder nur unzureichend bekannt. Daher können sie diese auch nicht ausreichend berücksichtigen. Des Weiteren fehlt dazu die fachliche Expertise zur Bewertung der vermuteten Bodendenkmäler, da in den Kommunen in der Regel keine Archäologen beschäftigt sind.

Zudem müssen die Unteren Denkmalbehörden den Vorschlägen des Fachamtes nicht mehr folgen und könnten unter politischen Druck geraten. Eine objektive, fachbezogene Entscheidungsfindung ist in diesen Fällen nicht mehr möglich. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass kulturelles Erbe unwiderruflich zerstört wird, Baustellen beim Auffinden von Bodendenkmälern stillgelegt werden müssen sowie Baustillstände und immense Kosten entstehen. Die geplante Gesetzesänderung ist sowohl für den Denkmalschutz als auch für Bauvorhaben kontraproduktiv.

Wir, die LWL-Archäologie für Westfalen, sind der Überzeugung, dass das Vorhaben der Gesetzesänderung nur noch durch das Einwirken engagierter Ehrenamtler:innen und der zuständigen Behörden verhindert werden kann.

Jede einzelne kritische Stellungnahme an den Landtag zählt!

Der Referentenentwurf ist bereits an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung überstellt worden. Die Expertenanhörung ist für den 14.04.26 geplant. Daher ist Eile geboten.

Wir bitten Sie darum, möglichst zeitnah eine Stellungnahme an den Landtag zu schreiben, um mit uns gemeinsam der Verlust unseres kulturellen Erbes zu verhindern.

Kontakt Präsidialbüro Landtag NRW: 

praesident@landtag.nrw.de