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Bild eines Gefäßes aus grünlicher Bronze, das mit zahlreichen gepunkteten Verzierungen versehen ist (Foto: LWL/S. Brentführer).

Über uns None

Die LWL-Archäologie...

... nimmt als unabhängiges Fachamt viele Aufgaben im Bereich des Bodendenkmalschutzes wahr.

Die Archäologie ist in Deutschland in die Verantwortung der Länder übergeben. In Nordrhein-Westfalen vertreten die Landschaftsverbände gemäß dem Denkmalschutzgesetz das öffentliche Interesse, die Zeugnisse der Vergangenheit zum Leben der Menschen in früheren Zeiten zu schützen und zu bewahren – für die nachfolgenden Generationen.

In Westfalen setzen sich die Archäolog:innen unter dem Dach des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) als unabhängiges Fachamt für den archäologischen Denkmalschutz ein. Die LWL-Archäologie für Westfalen arbeitet deshalb als Trägerin öffentlicher Belange eng zusammen mit den Denkmalbehörden der Kommunen, der Kreise und des Landes Nordrhein-Westfalen.

Um ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden, ist die LWL-Archäologie in drei Schwerpunkte strukturiert.

Die Zentralen Dienste sind zuständig für die Publikation der wissenschaftlichen archäologischen Ergebnisse, Archivierung der Funde, Restaurierung der Fundstücke, Fotografieren der Funde sowie die wissenschaftliche Spezialbibliothek.

Die archäologische Denkmalpflege führt Ausgrabungen durch oder begleitet sie. Die Erforschung, Schutz, Sicherung und Dokumentation der Zeugnisse unserer Vergangenheit ist hier unser Hauptanliegen.

Unsere archäologischen Museen: Im LWL-Museum für Archäologie in Herne, im LWL-Römermuseum in Haltern am See und im LWL-Museum in der Kaiserpfalz in Paderborn wird die archäologisch erforschte Vergangenheit erlebbar - für alle.

Geschichte der LWL-Archäologie

Begonnen hat alles 1507/08 mit einem spektakulären Fund: In der Bibliothek des Klosters Corvey tauchen die Annalen des Tacitus und mit ihnen die Erwähnung der Varusschlacht auf. Ein nachhaltiges Interesse an den Spuren der Vergangenheit setzt ein.

Als Folge der teils abenteuerlichen Suche nach dem Ort der Varusschlacht gibt die Lippische Landesregierung 1820 eine Verordnung heraus, die Bodendenkmäler unter staatlichen Schutz stellt - sie gilt als Beginn der amtlichen Bodendenkmalpflege in der Region.

1822 wird die Gründung eines westfälischen Museums sowie eines historischen Vereins in Münster beschlossen. In der Folge gründet sich der "Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens" in Paderborn und Münster - die Keimzelle für die archäologische Arbeit in Westfalen. Daraus entsteht 1897 die Altertumskommission für Westfalen.

1899 beginnen in Haltern erste Ausgrabungen in einem römischen Militärlager in Westfalen. 1907 wird hier das Römermuseum eröffnet, während 1908 in Münster das Landesmuseum für die Provinz Westfalen seine Tore öffnet.

1914 tritt das Preußische Ausgrabungsrecht in Kraft, das 1920 durch Ausführungsbestimmungen konkretisiert wird.

1934 wird die archäologische Abteilung des Provinzialmuseums in Münster ein eigenständiges "Landesmuseum für Vor- und Frühgeschichte", das 1939 zwei Außenstellen in Bielefeld und Arnsberg etabliert.

1963 erfolgt der Neubau als "Westfälisches Landesmuseum für Vor- und Frühgeschichte" an der Rothenburg.

In Paderborn entdecken Archäolog:innen 1964 eine Sensation: Die Grundmauern der Pfalz Karls des Großen und dessen Nachfolgebau. 1978 wird das Museum als Nachbau der Kaiserpfalz eröffnet.

Das Landesmuseum für Vor- und Frühgeschichte wird 1980 umbenannt in "Westfälisches Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege". Im gleichen Jahr tritt das Denkmalschutzgesetz des Landes NRW in Kraft.

Das Römermuseum in Haltern erfindet sich neu und eröffnet 1993 auf dem Gelände des ehemaligen römischen Hauptlagers einen spektakulären Neubau. In Herne beginnt 1999 der Neubau des Westfälischen Museums für Archäologie, der 2003 eröffnet wird. 2007 wird das gleichnamige Amt umbenannt in "LWL-Archäologie für Westfalen", das neue Museum in Herne heißt fortan "LWL-Museum für Archäologie".

2008 wird umgezogen: Die neue Heimat der LWL-Archäologie für Westfalen ist in der Speicherstadt in Münster.

Standort Speicherstadt

Die Zentrale der LWL-Archäologie für Westfalen bezog zwischen 2003 und 2009 sukzessive zwei Gebäude auf dem denkmalgeschützten Gelände der sogenannten Speicherstadt in Münster-Coerde.

Die Geschichte der denkmalgeschützten Speicherstadt ist relativ jung. Sie ist ein anschauliches Zeugnis für die Kriegsvorbereitung der Wehrmacht. Die Heeresstandortverwaltung suchte ein geeignetes Gelände für den Bau eines Heeresverpflegungsamtes und fand es in Münster-Coerde. In unmittelbarer Nähe zum Bahnnetz begannen 1936 die über drei Jahre dauernden Bauarbeiten. Das Ergebnis war eine fast intakte Militärstadt, deren Hauptaufgabe in der Verpflegungsproduktion und logistischen Planung für die in Norddeutschland stationierten Garnisonen war.

Zentrale Elemente waren zwei Silospeicher, mehrere Bodenspeicher und eine Großbäckerei, die für die tägliche Produktion von 70.000 Broten zuständig war. Auch an Lagerhallen für das Brot und an den Transport war gedacht.

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges nutzten die Briten die Speicherstadt bis 1994 als Versorgungs- und Militärpolizeistützpunkt.

Erst Jahre später einigte man sich auf eine zivile Nutzung als Büro- und Kommunikationszentrum. Verantwortlich für Planung, Umgestaltung und Vermarktung ist die WLV, die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft.

Unter den Mietern der Speicherstadt findet sich auch die LWL-Archäologie für Westfalen, die zunächst 2003 den Bodenspeicher „An den Speichern 12“ für einen Teil der Zentralen Dienste, das Zentrale Fundarchiv, die Restaurierungswerkstatt und den Bereich Fotografie, bezogen hat. 2008 und 2009 zogen dann die Direktion der LWL-Archäolgie für Westfalen, die Verwaltung, die wissenschaftliche Redaktion, die wissenschaftliche Bibliothek, die Außenstelle Münster, die Mittelalter- und Neuzeitarchäologie und die Provinzialrömische Archäologie in das Gebäude „An den Speichern 7“, einem ehemaligen Silospeicher.

Was ist archäologische Denkmalpflege?

Schutz und Erhalt der Zeugnisse unserer Vergangenheit

Der Boden schützt und bewahrt. Reste von Pflanzen, Tieren und Zeugnisse menschlicher Präsenz bleiben hier lange Zeit erhalten. Jeder Eingriff in ein Bodendenkmal zerstört die Originalsituation und damit viele wichtige Informationen. Das oberste Ziel der archäologischen Denkmalpflege ist deshalb der Erhalt und die Pflege von Bodendenkmälern. Ist ein Bodendenkmal etwa durch Bauarbeiten in seinem Bestand bedroht, erforschen, dokumentieren und bewahren die Archäolog:innen die Spuren der Vergangenheit. Ob Gräber, Mauerreste und Abfallgruben, Keramik, Werkzeuge und Tierknochen: Bodendenkmäler sind oft die einzigen Zeugen unserer Vergangenheit, gerade für die frühen Zeiten.

Die LWL-Archäologie erfüllt mit der archäologische Denkmalpflege insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erkunden, Erfassen und Dokumentieren von Bodendenkmälern
  • wissenschaftliche Untersuchung von unabweisbar bedrohten Bodendenkmälern durch Ausgrabungen
  • Konservieren, Restaurieren, Untersuchen und Inventarisieren der Funde
  • Veröffentlichen der Arbeitsergebnisse in Form von Publikationen bzw. Ausstellungen in den Museen
  • fachliche Beratung der Denkmalbehörden bei Planungen aller Art
  • Erstellen von Gutachten über archäologische Fundstellen
  • Stellen von Anträgen auf Unterschutzstellung bzw. Eintragen von archäologischen Fundstellen als Bodendenkmäler in die Denkmallisten der Kommunen
  • fachliche Beratung der Eigentümer:innen bei Schutz und Pflege ihrer Bodendenkmäler
  • Begleiten der Arbeiten der kommunal getragenen Stadtarchäologien (in Dortmund, Höxter, Münster, Soest) und der Kreisarchäologie Lippe (beim Lippischen Landesmuseum Detmold) sowie der paläontologischen Bodendenkmalpflege (durch das LWL-Museum für Naturkunde, Münster) und der Numismatik (durch das LWL-Museum für Kunst und Kultur, Münster)
  • Einbinden der lokalen ehrenamtlichen Kräfte und Einrichtungen
  • Durchführen öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen

 

Die Gesetzesgrundlage

Das Denkmalschutzgesetz NRW

Die Archäolog:innen arbeiten im Auftrag des Gesetzes. Erst 1980 wurde das Denkmalschutzgesetz des Landes NRW erlassen, um auch Bodendenkmäler vor der Zerstörung zu bewahren. Eine weitere wichtige Grundlage für den Schutz von Denkmälern ist die Malta-Konvention. Für den Schutz des archäologischen Erbes wurde auf dieser Grundlage ein europäisches Abkommen geschlossen.


Seit 2013 gelten neue Regeln!

2013 war es soweit: Nach anhaltenden Diskussionen und angesichts einer sich rasant verändernden Gesellschaft einschließlich großer technischer Fortschritte musste das Denkmalschutzgesetz angepasst werden.

Die Neuerungen des Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes sind komplex - ein guter Überblick wird hier geboten. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Einführung eines umfassenden Schatzregals: Bewegliche Bodendenkmäler und Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung werden mit ihrer Entdeckung Eigentum des Landes, der/die Finder:in erhält eine angemessene Belohnung.
  • Veranlasserprinzip: Wer einen Eingriff in ein Bodendenkmal und damit archäologische Untersuchungen veranlasst, muss die dafür anfallenden Kosten bis zu einer im Einzelfall zu bestimmenden Obergrenze tragen (Kostentragungspflicht). Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier.
  • Deklaratorischer Schutz für Bodendenkmäler: Auch erkannte, aber (noch) nicht förmlich unter Schutz gestellte Denkmäler sind bei öffentlichen Planungen zu berücksichtigen.
  • Betretungsrecht: Vertreter:innen der Denkmalpflegeämter der Landschaftsverbände ist der Zugang zu Grundstücken und Wohnungen zu gestatten, um Denkmäler festzustellen oder zu untersuchen, wenn es der Erhalt des Denkmals dringend erforderlich macht.

Die Gesetzesänderungen kommentiert

Eine umfangreiche Kommentierung der Gesetzesänderung bietet dieses Fachbuch:
D. Davydov, E.-R. Hönes, T. Otten, B. Ringbeck: Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 4. Auflage (Wiesbaden 2014).