Sondengehen & Magnetangeln
An alle Finder:innen
Archäologische Funde und Fundstellen sind wichtige, für frühe Zeiten sogar die einzigen Zeugnisse unserer Vergangenheit. Bitte melden Sie daher jede Fundstelle und jeden Fund bei uns und/oder der zuständigen Denkmalbehörde in Ihrer Gemeinde!

Offener Brief an Sondengänger:innen
In einem offenen Brief erläutert der Direktor der LWL-Archäologie für Westfalen, Prof. Dr. Michael M. Rind, was das neue Denkmalschutzgesetz und die Einführung eines Schatzregals für die Sondengänger:innen und ehrenamtlich Engagierten bedeuten.

Sondengänger:innen-Broschüre
Die LWL-Archäologie für Westfalen hat in Kooperation mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland eine Broschüre für Sondengänger:innen verfasst. Darin finden sich u. a. nützliche Hinweise auf die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Informationen
Für den Einsatz von Sonden und das Magnetangeln gelten Gesetze
Etwa 50.000 Fundstellen gibt es in Westfalen und Lippe. Über 4.000 Bodendenkmäler sind in die Denkmallisten eingetragen. Der Boden birgt jedoch weit mehr Zeugnisse der Vergangenheit. Um sie vor Raub und Zerstörung zu schützen, brauchen die Archäolog:innen Hilfe. Ihre Hilfe!
Denn Metallsonden sind inzwischen für jeden/jede auch mit kleinem Geldbeutel zu haben. Was jedoch viele nicht wissen: Wenn mit Hilfe der Suchgeräte ohne Genehmigung Artefakte aus dem Boden geborgen und nicht gemeldet werden, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Es greifen zahlreiche Gesetze, bei deren Nichteinhaltung Bußgelder drohen.
Das gilt ebenso für die Suche nach archäologischen Funden im Wasser. Auch das Magnetangeln ist genehmigungspflichtig. Hier gelten dieselben Regelungen wie für Sondengänger:innen.

Sondengänger:innen als Partner:innen der Archäolog:innen
Das Finderglück mit der Metallsonde ist ganz legal zu haben. Wer Sondengänger:in werden und die Denkmalpflege unterstützen will: Es sind nur wenige Formalitäten bei der zuständigen Oberen Denkmalbehörde und bei unseren Archäolog:innen zu bewältigen. Im Gegenzug gibt es eine Grabungsgenehmigung für alle, die sich wirklich für Archäologie und den Erhalt unseres kulturellen Erbes interessieren.
Die Formalia für eine Grabungsgenehmigung sind im Einzelnen:
- Beantragung bei der Oberen Denkmalbehörde
- Erteilung einer zeitlich begrenzten Genehmigung für ein eingegrenztes Suchgebiet durch die Obere Denkmalbehörde.
- Die Genehmigung ist stets mitzuführen.
- Entdeckte Funde sind zu kartieren und den LWL-Archäolog:innen vorzulegen.
- Wald und Wiese sind für Sondengänger:innen in der Regel tabu.
- Wenn Kampfmittel entdeckt werden, müssen sie sofort gemeldet werden (Polizei, Kampfmittelräumdienst).
Auch Magnetangler:innen müssen sich an die oben geannnten Formalia halten.

Ansprechpartner:innen und Informationen
Möchten Sie sich ebenfalls für die Archäologie in Ihrer Heimat engagieren? Wenden Sie sich bitte an Dr. Ulrich Lehmann, Sachgebiet Sondengehen und Magnetangeln der LWL-Archäologie für Westfalen:
Dr. Ulrich Lehmann
Tel: 0251/591-8822
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:30–12:30 Uhr, 14:00–15:30 Uhr
Freitag: 8:30–12:30 Uhr
Informationsveranstaltungen (Anmeldung erforderlich!):
Digital: 07.06.2023, 16 Uhr, online
Vor Ort: 28.06.2023, 16 Uhr, An den Speichern 7, 48157 Münster, Speicher 7, Besprechungsraum EG
E-Mail: sondengaenger@lwl.org

Der Weg zur Lizenz
Um legal sondeln und magnetangeln zu dürfen, bedarf es neben der Zustimmung des/der Grundstückeigentümer:in auch einer Grabungsgenehmigung. In den folgenden Registerkarten wird in vier Schritten erklärt, wie man an so eine Genehmigung kommt.
Außerdem hat die LWL-Archäologie für Westfalen eine kleine Broschüre zu diesem Thema verfasst: "Sondengänger als Partner der Archäologen: Die Lizenz zum Suchen"
1. Antrag stellen
Sie stellen für die von Ihnen gewünschten Flächen/Gebiete einen formlosen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung nach § 13 Denkmalschutzgesetz NRW bei der Oberen Denkmalbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Suchgebiet liegt:
- Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier
- Die Adressen der Oberen Denkmalbehörden finden Sie bei Ihrer jeweiligen Stadtverwaltung
- Relevante Auszüge aus dem Denkmalschutzgesetz und anderen geltenden Gesetzen gibt es auch oben im Bereich Links und Downloads
Bei Erstanträgen fügen Sie dem Antrag Karten im Maßstab von etwa 1:5000 bei, in denen Sie parzellenscharf Ihre gewünschten Flächen farbig markieren:
- Ein entsprechendes Kartenbeispiel finden Sie hier
Sie können beliebig viele Flächen beantragen, doch müssen diese im ersten Sucherjahr innerhalb einer Gemeinde liegen:
2. Genehmigung
Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde (hierfür findet zwischen der Oberen Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen die sogenannte Benehmensherstellung statt), erteilt Ihnen die Obere Denkmalbehörde Ihre Genehmigung und erhebt dafür eine Gebühr von z. Zt. 75 €. Die Genehmigung müssen Sie beim Sondengehen zu Ihrer Legitimation stets mit sich führen.
3. Verlängerungsantrag
Läuft Ihre Genehmigung aus und möchten Sie das Hobby weiter ausüben, müssen Sie rechtzeitig bei der Oberen Denkmalbehörde einen Verlängerungsantrag stellen. Diesem fügen Sie einen Jahresbericht über Ihre Tätigkeiten mit der Metallsonde bei:
- Ein entsprechendes Berichtsformular finden Sie hier
4. Fundmeldung einreichen
Ihre Funde legen Sie etwa halbjährlich im Original bei der für Sie zuständigen Außenstelle der LWL-Archäologie für Westfalen vor. Ihren Funden legen Sie pro Fundkomplex eine Fundmeldung bei:
- Ein entsprechendes Fundmelde-Formular finden Sie hier