Für Fachfirmen, Behörden, Eigentümer:innen
Die LWL-Archäologie...
... für Westfalen ist als fachliche Begleitbehörde in alle Planungen und Maßnahmen eingebunden, die ein Bodendenkmal in seiner Existenz gefährden können. Dazu gehören insbesondere Bauprojekte und Rohstoffabbau, aber auch naturgemachte Flächenveränderungen, zum Beispiel durch Erosion. Die Archäolog:innen sind ebenso durch das Gesetz beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Bodendenkmäler vor illegalen Eingriffen geschützt werden.
Die nachfolgenden Ausführungen sind deshalb wichtige Ratgeber für alle Eigentümer:innen, Fachbehörden oder auch archäologisch Interessierte und Finder:innen. Nützliche Downloads für den ersten Überblick stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Achtung: Unsere Grabungsrichtlinien wurden überarbeitet! Sie finden diese hier samt Begleitschreiben des Direktors der LWL-Archäologie zum Download.
- Aktualisierte Grabungsrichtlinien
- Begleitschreiben des Direktors
- Broschüre "Bodendenkmäler in Nordrhein-Westfalen. Erkennen, Erfassen, Erhalten"
- Broschüre "Altbergbau- und Höhlenforschung in Westfalen"
- Rechtliches und Infos für Sondengänger:innen & Magnetangler:innen
- Zu den Folgen rechtswidrigen Verhaltens
Für Denkmaleigentümer:innen und Behörden
Die nachfolgenden Themen werden aus juristischer Sicht und aus der archäologischen Praxis heraus erörtert, geben Tipps und Ratschläge für die Praxis und stehen zum Download bereit:
Für archäologische Fachfirmen
Mehr als 30.000 archäologische Fundstellen gibt es in Westfalen und Lippe. Die zunehmende Bautätigkeit erfordert die professionelle Kooperation von Bauvorhabenträgern, archäologischem Fachamt und archäologischen Fachfirmen. Letztere sind zunehmend unter der fachlichen Begleitung der LWL-Archäologie an Bauprojekten beteiligt und arbeiten nach unseren Richtlinien. Hier finden Sie grundlegende Informationen: