Leihanfragen
Ihre Leihanfrage an das Zentrale Fundarchiv der LWL-Archäologie für Westfalen
Leihanfragen müssen grundsätzlich 3 Monate vor Ausstellungsbeginn schriftlich an die Leitung der Zentralen Dienste oder die zuständige Referentin gestellt werden. Bei umfangreichen Anfragen bitten wir um die Einhaltung einer Frist von mindestens 6 Monaten.
Leihanfragen sollten die folgenden Angaben enthalten:
• Titel der Ausstellung
• genauer Ausstellungort (Adresse und Gebäude)
• Zeitraum der Ausstellung und der Ausleihe
• den/die Leihnehmende/n (jur. Person ggf. mit Zeichnungsberechtigtem/er)
• Kontaktdaten des/der Ansprechpartner/in
• Liste der angefragten Objekte
• Ausstellungskonzept (wenn vorhanden)
• ggf. Reproduktionswünsche und Fragen zur Publikationsgenehmigung
• Facility Report für den Ausstellungsort
Berechtigte Leihnehmer
Als Leihnehmende kommen prinzipiell alle staatlichen Museen sowie sonstige Museen in öffentlicher Trägerschaft in Frage. Bei privat getragenen Museen muss gewährleistet sein, dass der Leihvorgang im öffentlichen Interesse liegt. Auch öffentliche oder gemeinnützige kulturelle oder wissenschaftliche Einrichtungen kommen als Leihnehmende in Frage, wenn die geplante Ausstellung bei den baulichen Gegebenheiten denen eines Museums entspricht. Privatpersonen scheiden als Leihnehmende aus, ebenso Institutionen, die eine nichtöffentliche Ausstellung planen.
Objekte, die nicht verliehen werden (Sperrliste)
Objekte, die aus konservatorischen Gründen nicht mehr transportiert werden können, werden auch nicht mehr verliehen. Unter Umständen ist es jedoch möglich, eine Replik eines solchen Stückes auszuleihen.
Kontakt
Dr. Birgit Münz-Vierboom
Leiterin Zentrale Dienste
LWL-Archäologie für Westfalen
Zentrale Dienste
An den Speichern 7
48157 Münster
Tel: 0251 591-8830

Kathrin Burgdorf M.A.
Zentrales Fundarchiv - Referentin Leihverkehr
LWL-Archäologie für Westfalen
Zentrale Dienste
An den Speichern 7
48157 Münster
Tel: 0251 591-8850
