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Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW: Zum aktuellen Stand

Am 15.07.26 wurde die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes beschlossen, die Änderungen traten am 01.09.2026 in Kraft.

Obwohl noch erhebliche Kritikpunkte an einigen Paragraphen des Denkmalschutzgesetzes bestehen, konnte das Schlimmste für die Arbeit der Bodendenkmalpflege und damit zukünftige Schäden und Zerstörungen an Bodendenkmälern verhindert werden. Die Benehmensherstellung gem. § 24 (4) DSchG NRW bleibt unverändert bestehen. Dies ermöglicht uns als LWL-Archäologie weiterhin, unsere Expertise als unabhängiges Fachamt einzubringen, die Verfahrensträger und Unteren Denkmalbehörden bestmöglich zu beraten und unterstützen und auf diese Weise weiter im Sinne unseres kulturellen Erbes zu handeln. Trotz des gestiegenen Baudrucks und zunehmender wirtschaftlicher Interessen können wir Bodendenkmäler weiterhin für nachfolgende Generationen sichern, dokumentieren und erforschen.

Ich bedanke mich stellvertretend für alle Mitarbeitenden der LWL-Archäologie bei allen, die uns mit einer Stellungnahme an den Landtag unterstützt haben und bin der vollen Überzeugung, dass jede abgegebene Stimme gezählt hat!

Dr. Sandra Peternek
Dirketorin LWL-Archäologie für Westfalen