Archäologie ist keine Schatzsuche und Denkmalschutz keine Schikane – Häufig gestellte Fragen zum Denkmalschutz und zur Denkmalliste

16.05.2024 Kai Niederhöfer

Durch die Novellierung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) ist geregelt, dass die Fachämter für Bodendenkmalpflege ab dem 1.1.2025 für das Führen der Denkmalliste zuständig sein werden. Eine Frage, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt wird zielt auf die Möglichkeiten der Einsichtnahme in die Denkmalliste ab.

Unter welchen Bedingungen dies möglich …