Manchmal stellen scheinbar simple Sachverhalte die schiere Hölle dar: Damit dem Förderantrag überhaupt eine rechtskräftige Maßnahmenkarte beigefügt werden konnte, mussten die archäologischen Befunde genau verortet werden.
Wo lag das Problem? Natürlich musste zum Zeitpunkt der Antragsstellung geklärt sein, wo die zu schützenden archäologischen Befunde überhaupt liegen, wie groß die Fläche ist und wem diese gehört. Desweiteren musste eruiert werden, wie tief im Boden denn die archäologischen Strukturen liegen.
Dies bedeutete sehr viel Arbeit: Die archäologische Ausgrabung wurde nämlich innerhalb eines lokalen Messnetzes gegraben. Es war dabei nicht nötig, die Ausgrabung exakt in die kommunalen Katasterpläne einzuhängen, da deren Grenzen für archäologische Fragestellungen irrelevant waren. Anhand von eingemessenen Fixpunkten, die sowohl im archäologischen Plan als auch im Katasterplan liegen, realisierte dann die LWL-Archäologie für Westfalen zusammen mit dem Amt für Vermessung der Stadt Siegen die Umrechnung der Koordinaten und die Aufstellung eines detaillierten Plans. Da in dieser Zeit in NRW das Standard-Referenzierungssystem (von Gauß-Krüger auf UTM) umgestellt wurde, erleichterte dies die Arbeit nicht …