Neben dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz regelt auch die Denkmalverordnung NRW den Schutz von Bodendenkmälern: Es ist von einer Veröffentlichung abzusehen, „wenn diese geeignet ist, den Zustand und die Erhaltung der Denkmäler […] zu beeinträchtigen. (§ 4 Abs. 3 DenkmalVO NRW). Darüber hinaus sind auch die Eigentümer unter Bekanntgabe der anfragenden Person anzuhören, da auch sie Einwände gegen eine Veröffentlichung erheben können – verständlich, wenn es sich um Privatgrundstücke handelt.
Dass alle diese Regelungen dem Schutz des kulturellen Erbes dienen sollen, zeigt auch ein Rückblick in die Geschichte der Denkmalpflege: Seit 1914 gab es mit dem Preußischen Ausgrabungsgesetz eine erste verbindliche Regelung, die in ganz Westfalen Gültigkeit besaß. Es ist ein Vorläufer der modernen Denkmalschutzgesetze, zeigt aber mit seiner Bezeichnung direkt, was die Bodendenkmalpflege heute nicht mehr will und was ein häufiges Missverständnis hinsichtlich der Arbeit der modernen Archäologie ist. Es geht weder darum, Forschungen durch Dritte zu verhindern, noch darum, alles selbst ausgraben zu wollen. Der beste Schutz eines Bodendenkmals ist immer noch, es an Ort und Stelle unangetastet zu lassen. Mit interessierten Bürger:innen arbeiten wir übrigens seit langer Zeit sehr erfolgreich zusammen, z. B. in der Prospektion neuer, noch unbekannter Fundstellen. Aber gerade bei der archäologischen Untersuchung nach wissenschaftlichen Standards ist ausgebildetes technisches und wissenschaftliches Fachpersonal notwendig, wenn es darum geht, nicht nur einzelne Funde, sondern den gesamten Befund von Anfang an richtig einschätzen zu können, um den größtmöglichen Informationsgewinn sicherzustellen. Daher wird ein Bodendenkmal auch nur dann ausgegraben, wenn eine Zerstörung unvermeidbar ist. Solche notwendigen Ausgrabungen müssen übrigens vom Verursacher bezahlt werden. Wenn ein Bodendenkmal nicht ausgegraben wird, liegt das also nicht an Geld- oder Personalmangel, sondern daran, dass es so am besten geschützt und für zukünftige Forschungen erhalten bleibt.
Wir hoffen sehr, dass aus dieser kurzen Zusammenstellung deutlich wird, dass wir weder aus Willkür handeln, noch aus Eigennutz auf ungehobenen Schätzen sitzen und unser Wissen darüber geheim halten. Wir arbeiten jeden Tag mit Herzblut daran, die Bodendenkmäler in Westfalen-Lippe im Auftrag der Allgemeinheit zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten: Wir sind keine Schatzsucher oder Glücksritter, sondern Denkmalschützer mit Leib und Seele.
Text: Dr. Kai Niederhöfer