Drei Fragen an LWL-Chefarchäologin Dr. Sandra Peternek zur Erneuerung des Denkmalschutzgesetzes NRW

18.09.2026 Sandra Michalski

Luftbild auf riesige Windraderschließungsfläche mit potentiell denkmalwerter Substanz. (Foto: LWL/ F. Geldsetzer)

"Ein positiver Vorreiter für andere Bundesländer"

Am 1.9. tritt die neue Landesbauordnung in Kraft. Die Veränderungen für die Bodendenkmalpflege sind weitaus weniger umfassend als befürchtet. Dr. Sandra Peternek, Direktorin der LWL-Archäologie und damit verantwortlich für die gesamte Bodendenkmalpflege in Westfalen-Lippe, atmet auf. Das dürfte auch den Fachämtern in anderen Bundesländern Mut machen.

1. Was genau ändert sich ab dem 1.9.2026 für die Archäologie in NRW?

Für die Arbeit der LWL-Archäologie wird sich zum Glück wenig ändern. Die so genannte Benehmensherstellung bleibt erhalten. Die Abschaffung dieses Paragraphen war unsere größte Sorge. Darin ist gesetzlich geregelt, dass sich Verfahrensträger und Untere Denkmalbehörden weiterhin eng mit uns als unabhängigem Fachamt abstimmen, bevor sie eine offizielle Genehmigung zu einem Bau erteilen. So können wir weiterhin unsere Expertise einbringen und im Sinne unseres kulturellen Erbes bestmöglich beratend handeln.

Aber nicht alles konnte abgewendet werden. Nichtplanfeststellungspflichtige Änderungen von Infrastrukturvorhaben bedürfen keiner denkmalrechtlichen Erlaubnis mehr. Das heißt Großvorhaben wie Straßen-, Schienen- und Energieleitungsbau können ohne frühzeitige archäologische Prüfung umgesetzt werden. Viele Bodendenkmäler liegen aber häufig im direkten Nahbereich zu Straßen. Das neue Gesetz könnte dazu führen, dass denkmalwerte Substanz verlorengeht, ohne dass wir die Möglichkeit der archäologischen Dokumentation haben. Im schlimmsten Fall müssten bereits begonnene Baumaßnahmen bei der Entdeckung von Befunden stillgelegt werden. Den Vorhabenträger kostet ein solcher Umstand unnötig Zeit und Geld.

Dr. Sandra Peternek ist als LWL-Chefarchäologin verantwortlich für die gesamte Bodendenkmalpflege in Westfalen-Lippe. (Foto: LWL/ S. Brentführer)

2. Was heißt das für Archäologie bundesweit?

Wir hoffen, dass wir ein positiver Vorreiter für die anderen Bundesländer sein können. Auch wenn unsere Rechte umfassend beschnitten werden sollten, hat die starke denkmal-interessierte Öffentlichkeit dazu geführt, dass wir weiterhin arbeiten können wie bisher. Wir können unser kulturelles Erbe vollumfänglich schützen, bewahren und erforschen und das als unabhängiges Fachamt.

 

3. Warum ist das ein besonderer Erfolg für LWL-Archäologie für Westfalen?

Wir haben uns nach unserem öffentlichen Aufruf über jede einzelne Stellungnahme gefreut, die den Landtag erreicht hat. Aus der Bevölkerung erreichte uns ein unglaublicher Zuspruch und eine überwältigende Unterstützung. Das zeigt uns nicht nur, dass wir bisher als LWL-Archäologie gute Arbeit geleistet haben, sondern auch der Beweis dafür, dass die Vergangenheit und die Geschichte unseres Bundeslandes einen großen Stellenwert im kollektiven Bewusstsein einnehmen. Unser größter Erfolg ist es, dass wir weiterhin dabei helfen dürfen, unser kulturelles Erbe für zukünftige Generationen zu erhalten und zu schützen.