Die Grundannahme ist, dass Anomalien in Geländemodellen und Luftbildern in unmittelbarer Nähe zu moderner Infrastruktur ebenfalls modernen Ursprungs und archäologisch uninteressant sind. Diese gilt es zu identifizieren und bei der Erfassung zu übergehen. Das Digitale Landschaftsmodell des Landes NRW (BasisDLM) beinhaltet sowohl großräumige Landbedeckungstypen wie Grünland, Wald oder Siedlung als auch Lageinformationen moderner Bauwerke wie Gebäuden, Straßen oder Windkraftanlagen. Damit eignet es sich dazu, Anomalien auf Ihre archäologische Relevanz hin zu prüfen.
Großflächige Landschaftselemente wie landwirtschaftliche Nutzflächen, Wälder und Siedlungen liegen digital als Flächen vor. Unversiegelte Landbedeckungstypen ließen sich daher zu einem ersten Datensatz zusammenfügen, um davon Stück für Stück versiegelte und gestörte Flächen zu subtrahieren bzw. auszustanzen.
Verwechselungen einzelner, räumlich abgrenzbarer Bodendenkmäler mit „modernen Erdwerken“ werden mit der Beschränkung auf unversiegelte Flächen allerdings nur begrenzt verhindert. Dies liegt daran, dass für viele solcher Objekte, z.B. Windkraftanlagen oder Straßen, Dämme und Gräben, lediglich deren Position und ggf. ihr Verlauf verzeichnet ist. Das digitale Objekt im Landschaftsmodell deckt daher den „Abdruck“ im Gelände bzw. die gestörte Fläche nicht ab. Die Herausforderung bestand darin, diese zunächst zu bestimmen und dann wiederum von den unversiegelten Flächen zu subtrahieren.
Zu diesem Zweck wurden alle linien- und punkthaften Objektarten untersucht und der jeweilige Radius bestimmt, innerhalb dessen die Umgebung wahrscheinlich gestört ist. Die Bestimmung eines passenden Radius musste mit viel Fingerspitzengefühl geschehen, um die gestörte Fläche zwar vollständig abzudecken, gleichzeitig aber nicht unnötig viel ungestörte Fläche falsch zu deklarieren. Abschließend wurden Flächen entfernt, die zu klein sind, um Bodendenkmäler enthalten zu können und das Ergebnis geglättet, um optisch ansprechender zu sein.