Ein Bodendenkmal im Sauerländer Wald

22.02.2017 Carolin Steimer

Kirchhundem-Marmecke (Kr. Olpe). Durch Forstwegebau gestörter Doppelwall-Graben-Komplex, November 2016. - Foto: LWL-Archäologie für Westfalen/T. Poggel

Vorbildliche Zusammenarbeit zwischen Archäologischer Denkmalpflege, Forstverwaltung und Waldbesitzer

Die Fläche von Nordrhein-Westfalen ist zu ca. 27 % bewaldet. Dementsprechend groß ist die Anzahl an ober- und untertägigen Bodendenkmälern, die im Wald z. B. durch die Errichtung von Windenergieanlagen oder unangepasste Forstwirtschaft bedroht sind. Dies gilt insbesondere auch für das waldreiche Sauer- und Siegerland.

Südwestlich von Kirchhundem-Marmecke (Kr. Olpe) befindet sich ein doppelter Wall mit eingeschlossenem Graben, der insbesondere im letzten Jahrhundert stark an Substanz verloren hat. Über diese als „Schanze“ betitelte Anomalie notierte der Kirchhundemer Amtmann Fritz Brüning (1843-1903) bereits 1902 die Aussage eines Professors Beckmann, sie bestehe aus einem 1000 Meter langen und durchschnittlich zwei Meter tiefen und zwei Meter breiten Graben mit einem Wall zu beiden Seiten (vgl. Gemeindearchiv Kirchhundem, Archiv Vasbach, D 143). Der Wendener Amtsbürgermeister Fritz Wiemers (Lebensdaten unbekannt) vermutete 1910 einen Zusammenhang mit dem nördlich angrenzenden Dastein, einer 512 m hohen Bergkuppe. Dort sollte sich, da das Umfeld großflächig mit Gesteinsbrocken übersät sei, eine steinerne Befestigung befunden haben.

Kirchhundem-Marmecke (Kr. Olpe). Digitales Geländemodell der Bodendenkmalsituation. - Grundlage: DGM 1 NRW; Bearbeitung: LWL-Archäologie für Westfalen/T. Poggel

Diese Idee von einer zerstörten Wallburg hielt sich bis in die 1930er Jahre. Sie erfuhr allerdings Kritik, als der Weidenauer Oberstudienrat Hermann Böttger (1884-1957) erfolglos dafür plädierte, das Areal, das dem Felsenmeer in Hemer gleiche (Märkischer Kr.), nicht zuletzt aus touristischen Gründen unter staatlichen Naturschutz zu stellen. Stattdessen wurden die natürlich anstehenden Porphyrblöcke gesprengt und als Straßenschotter im Wegebau verwendet. Die letzten geologischen Reste sind bis heute im Gelände sichtbar.

1951 besichtigte Dr. August Stieren (1885-1970), Direktor des Landesmuseums für  Vor- und Frühgeschichte in Münster (Vorläufer der heutigen LWL-Archäologie für Westfalen) und Vorsitzender der Altertumskommission für Westfalen, die Fundstelle und dokumentierte den Doppelwall mit Graben auf einer Länge von 350 m. Die Grabenbreite betrug damals ca. 1,75 m, die Wallhöhe 1,4 - 1,5 m. Ferner vermerkte Stieren den partiellen Verbau von lokalen Steinen in den Wällen.

Fast ein weiteres Jahrhundert später erfolgte 1999 auf Grundlage des 1980 verabschiedeten Denkmalschutzgesetzes in NRW die Eintragung der Wallanlage als sog. Sperrwall bzw. Landwehr in die Denkmalliste der Gemeinde Kirchhundem (ortsfestes Bodendenkmal). Dennoch hat sich der Erhaltungszustand immer weiter verschlechtert, sodass heute stellenweise nur noch eine Wallhöhe von 0,5 - 0,6 m verzeichnet werden kann. Natürliche Erosionen haben der Struktur ebenso zugesetzt wie Wegebau, Pflanzung und Holzernte.

Umso erfreulicher ist es, dass sich das Verständnis für die Notwendigkeit von Archäologischer Denkmalpflege auch fern ab von juristischen Fakten langsam aber stetig durchsetzt. Ein freundlicher Kontakt auf Augenhöhe zwischen der LWL-Archäologie für Westfalen und Christoph Weiken, dem zuständigen Revierförster im Forstbetriebsbezirk Heinsberg, und Sebastian Schröder, Revierförster im Forstbetriebsbezirk Oberes Hundemtal (beide Landesbetrieb Wald und Holz NRW), ergab, dass die geplanten Holzerntemaßnahmen des Waldbewirtschafters im Bereich des Bodendenkmals sowohl bestandes- als auch denkmalschonend durchgeführt werden können. Oft bedarf es nur ein wenig Kommunikation, um unterschiedliche Interessen – z. B. ökonomische, ökologische und kulturelle – zu wahren. Schließlich läuft alles auf das große öffentliche Interesse hinaus: Unsere Gesellschaft ist sowohl an einer starken nachhaltigen Forstwirtschaft interessiert, die uns mit dem Rohstoff Holz versorgt, als auch an einer identitätsstiftenden, historisch gewachsenen Kulturlandschaft, die auch den Erholungsraum Wald weiter aufwertet. Durch Forstarbeiten bei trockener Witterung, keine Maschinenbefahrung im Bereich des Bodendenkmals und Vermeidung von Holzrückung über die Wälle kann die archäologische Quelle, auch im Interesse der Forschung, nachhaltig erhalten bleiben.

Ausschnitt des Herzogtums Westfalen 1757 mit dem Bereich um Marmecke (hervorgehoben). - Grundlage: LAV NRW Abteilung Westfalen, Karten A, 11721; Bearbeitung: LWL-Archäologie für Westfalen/T. Poggel

So zeigt – wie Dr. Ingo Pfeffer, LWL-Archäologie für Westfalen, schon bemerkte – das moderne digitale Geländemodell zwar, dass der Sperrwall das Gelände zwischen dem schwer begehbaren und nicht befahrbaren Dastein im Norden und den anstehenden Felsen im Süden abriegelte, doch fehlt bis dato jeglicher Kontext, der begründet, wer, wann und warum den Wall angelegt wurde.

Deutlich wird jedoch, dass Grenzstreitigkeiten, die Wahrung territorialer Interessen und die Lenkung von Bevölkerungsströmen keine Phänomene der jüngsten europäischen Vergangenheit sind, sondern sich allerspätestens mit der mittelalterlichen Territorialisierung Rechts-, Wirtschafts- und militärische Interaktionsräume in Form von Stadtmauern, Landwehren etc. in der hiesigen Landschaft widerspiegeln.

Ob unser Sperrwall bei Marmecke z. B. die oft variierende Grenze zwischen dem kurkölnischen Herzogtum Westfalen und der Grafschaft Wittgenstein markierte, ob er im Zusammenhang zur Fernhandelsstrecke „via Francofurtensis“ stand oder sich auf ein Areal südlich der Fürstenbergischen Adolfsburg bezog, wie es eine Territorialkarte von 1757 andeutet, kann nur durch weitere Forschung und insbesondere einer Datierung geklärt werden. Im gleichen Zuge müssen die Hohlwege, die die Doppelwall-Graben-Struktur durchbrechen, untersucht werden. Sind sie Teil einer Schlag- und Kontrollsituation oder fallen sie in spätere Zeiten als der Wall seine primäre Funktion schon längst verloren hatte?

Thomas Poggel M.A.

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