Diese Idee von einer zerstörten Wallburg hielt sich bis in die 1930er Jahre. Sie erfuhr allerdings Kritik, als der Weidenauer Oberstudienrat Hermann Böttger (1884-1957) erfolglos dafür plädierte, das Areal, das dem Felsenmeer in Hemer gleiche (Märkischer Kr.), nicht zuletzt aus touristischen Gründen unter staatlichen Naturschutz zu stellen. Stattdessen wurden die natürlich anstehenden Porphyrblöcke gesprengt und als Straßenschotter im Wegebau verwendet. Die letzten geologischen Reste sind bis heute im Gelände sichtbar.
1951 besichtigte Dr. August Stieren (1885-1970), Direktor des Landesmuseums für Vor- und Frühgeschichte in Münster (Vorläufer der heutigen LWL-Archäologie für Westfalen) und Vorsitzender der Altertumskommission für Westfalen, die Fundstelle und dokumentierte den Doppelwall mit Graben auf einer Länge von 350 m. Die Grabenbreite betrug damals ca. 1,75 m, die Wallhöhe 1,4 - 1,5 m. Ferner vermerkte Stieren den partiellen Verbau von lokalen Steinen in den Wällen.
Fast ein weiteres Jahrhundert später erfolgte 1999 auf Grundlage des 1980 verabschiedeten Denkmalschutzgesetzes in NRW die Eintragung der Wallanlage als sog. Sperrwall bzw. Landwehr in die Denkmalliste der Gemeinde Kirchhundem (ortsfestes Bodendenkmal). Dennoch hat sich der Erhaltungszustand immer weiter verschlechtert, sodass heute stellenweise nur noch eine Wallhöhe von 0,5 - 0,6 m verzeichnet werden kann. Natürliche Erosionen haben der Struktur ebenso zugesetzt wie Wegebau, Pflanzung und Holzernte.
Umso erfreulicher ist es, dass sich das Verständnis für die Notwendigkeit von Archäologischer Denkmalpflege auch fern ab von juristischen Fakten langsam aber stetig durchsetzt. Ein freundlicher Kontakt auf Augenhöhe zwischen der LWL-Archäologie für Westfalen und Christoph Weiken, dem zuständigen Revierförster im Forstbetriebsbezirk Heinsberg, und Sebastian Schröder, Revierförster im Forstbetriebsbezirk Oberes Hundemtal (beide Landesbetrieb Wald und Holz NRW), ergab, dass die geplanten Holzerntemaßnahmen des Waldbewirtschafters im Bereich des Bodendenkmals sowohl bestandes- als auch denkmalschonend durchgeführt werden können. Oft bedarf es nur ein wenig Kommunikation, um unterschiedliche Interessen – z. B. ökonomische, ökologische und kulturelle – zu wahren. Schließlich läuft alles auf das große öffentliche Interesse hinaus: Unsere Gesellschaft ist sowohl an einer starken nachhaltigen Forstwirtschaft interessiert, die uns mit dem Rohstoff Holz versorgt, als auch an einer identitätsstiftenden, historisch gewachsenen Kulturlandschaft, die auch den Erholungsraum Wald weiter aufwertet. Durch Forstarbeiten bei trockener Witterung, keine Maschinenbefahrung im Bereich des Bodendenkmals und Vermeidung von Holzrückung über die Wälle kann die archäologische Quelle, auch im Interesse der Forschung, nachhaltig erhalten bleiben.