Auf der gesüdeten Vogelschau Wenzel Hollars von 1633/34 erkennt man die Mauer und den inneren Graben auf der Westseite der Fischerstadt (Abb. 1). Auswärts waren ihm ein Wall und ein zweiter jüngerer Graben vorgelagert, die Eckpunkte zusätzlich von Bastionen gesichert. Auf den Festungsplänen der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts findet sich der ältere Graben nicht mehr. Die überlieferten Nachrichten sprechen dafür, dass auch der jüngere Graben auf der Westseite der Fischerstadt spätestens um 1777 verfüllt war. Erst mit dem Beschluss von 1815, Minden zur preußischen Festung auszubauen, wurde eine Neubefestigung ausgeführt, die allerdings die älteren Strukturen nur bedingt wieder aufnahm.
Die Fundsituation zwischen Hermannstraße und Oberstraße spiegelt die skizzierte Entwicklung der Befestigung wider. Denn erst unter einer mächtigen Planierschicht von ca. 2,5m konnte der 1394 zuerst erwähnte älteste Befestigungsgraben der Fischerstadt aufgedeckt werden (Abb. 2). Er befand sich auf diesem Niveau 5 m vor der Mauer, die an dieser Stelle noch erhalten ist, und konnte in der abgezogenen Fläche auf einer Breite von 9 m erfasst werden. In der Planierschicht fand sich Keramik des 17. Jahrhunderts, ein Hinweis darauf, dass der innere Graben bereits nach 1633/34 verfüllt worden sein dürfte. Im weiteren Verlauf der Baumaßnahme waren Punktfundamente für die Stützen der Tiefgararage notwendig. Sie wurden bis 3,5 m abgetieft und erreichten in dieser Tiefe den anstehenden Boden aus rötlichen Terrassensanden und –kiesen (Abb. 3). Dieser glückliche Umstand sowie die Ergebnisse einer vorliegenden Baugrunduntersuchung ergaben die Möglichkeit, nun auch die Tiefe des Grabens selbst bestimmen zu können, die bei ca. 1,8m lag.