Am 23.11.2021 konnte Sandra Köster, Assistentin und zuständig für die Verwaltungsabwicklung der Lizenzverfahren für Sondengeher:innen und Magnetangler:innen in der Außenstelle Olpe der LWL-Archäologie für Westfalen, einen neuen Rekord vermelden: Aktuell sind 401 lizensierte Sondengeher:innen und Magnetangler:innen in Südwestfalen aktiv. Dies ist ein neuer Höchststand an gültigen Lizenzen; Ende 2020 waren es „nur“ gut 300 (s. Grafik).
Die Attraktivität dieses Hobbys ist ungebrochen. Es vergeht quasi kein Arbeitstag, dass in Olpe nicht Post oder Anrufe eingehen von Menschen, die sich nach einer „Lizenz zum Suchen“ erkundigen. Hier hat Corona natürlich eher keinen Einbruch bewirkt, sondern ganz im Gegenteil, kann dieses Hobby doch nur im Freien ausgeübt werden.
Nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ist die Nachsuche mit der Metallsonde (oder per Magnetangel in Gewässern) erlaubnispflichtig. Zuständig sind die jeweiligen Oberen Denkmalbehörden beim Kreis bzw. für die kreisunabhängigen Städte die jeweilige Bezirksregierung. Das Verfahren wird im Benehmen mit der zuständigen Außenstelle der LWL-Archäologie für Westfalen (für Südwestfalen: Olpe) durchgeführt und ist nach der kommunalen Gebührenordnung kostenpflichtig. Die Nachsuche unterliegt – nicht ohne Grund – bestimmten Restriktionen, über die sich auf unserer Homepage informiert werden kann: https://www.lwl-archaeologie.de/de/ehrenamt/
Die hohe Zahl aktiver (vor allem) Metallsondengeher:innen führt dazu, dass wir zunehmend Funde erhalten, die zum Verständnis der Menschheitsgeschichte in Südwestfalen wichtig sind. Teilweise fließen diese Informationen direkt in unsere denkmalpflegerische Arbeit ein, wenn wir beispielsweise Stellungnahmen zu Baumaßnahmen verfassen. Daher bedeuten die Entdeckungen der Sondengänger:innen häufig eine wesentliche Unterstützung unserer Arbeit, wofür wir allen lizensierten Akteuren herzlich danken! Die Kehrseite des Phänomens ist aber zugleich, dass die zunehmende Beliebtheit des Hobbys unseren Verwaltungsaufwand steigert und natürlich müssen wir auch dem hohen Fundanfall Herr werden, was derzeit nicht einfach ist. In Olpe gibt es daher einen großen Rückstau in der Fundbearbeitung, der aufgrund der steigenden Zahl an Metallsondengeher:innen natürlich nicht kleiner wird. Daher können wir uns derzeit nur noch mit archäologisch wirklich aussagekräftigen Funden näher beschäftigen. Hier müssen wir um Verständnis bitten.
Zu der Zahl 400 gehört natürlich auch noch eine andere Wahrheit: Eine – naturgemäß – unbekannte Zahl von Metallsondengeher:innen ist illegal unterwegs, haben also keine gültige Lizenz für ihr Suchgebiet vorzuweisen. Daher müssen Sondengeher:innen und Magnetangler:innen ihre Suchgenehmigungen auch mit sich führen und auf Verlangen (von jedermann) vorzeigen. Es genügt hier ausdrücklich nicht, dass der Grundeigentümer die Erlaubnis zur Nachsuche gegeben hat. Die Nachsuche ohne Genehmigung ist nach dem Denkmalschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit; werden Funde entnommen, die unter das sog. Schatzregal des Denkmalschutzgesetzes fallen, kann dies sogar eine Straftat zu Lasten des Landes NRW bedeuten. Solche Fälle werden uns vermehrt gemeldet und wir stoßen dann Verfahren bei den zuständigen Unteren Denkmalbehörden und auch bei der Polizei an. Denn durch die Illegalität gehen der Allgemeinheit wertvolle Informationen zu ihrer Landesgeschichte meist unwiederbringlich verloren.
Michael Baales / Manuel Zeiler